Straßen- und Verkehrsrecht
Für alle Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen im Marktbereich, in den Ortsteilen und allen Gemeindestraßen ist der Markt Au i. d. Hallertau verantwortlich und unterhaltspflichtig.
Kreis- und Bundesstraßen gehören dem Landratsamt Freising an.
Für Staatsstraßen ist das Straßenbauamt München zuständig.
