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Straßen- und Verkehrsrecht


Für alle Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen im Marktbereich, in den Ortsteilen und allen Gemeindestraßen ist der Markt Au i. d. Hallertau verantwortlich und unterhaltspflichtig.

Kreis- und Bundesstraßen gehören dem Landratsamt Freising an.

Für Staatsstraßen ist das Straßenbauamt München zuständig.

 
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